Auf Hiddensee sind die Feriengäste verpflichtet, sich durch einen Kurbeitrag an er Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen zu beteiligen. Der Kurbeitrag wird von uns erhoben. Der Feriengast erhält zum Nachweis die Kurkarte.
Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthalts bemessen, An- und Abreisetag zählen als 1 Tag. Für "Insel-Vielbesucher" (lohnt sich bei Aufenthalten von mehr als 28 Tagen) gibt es eine Jahreskurkarte.
Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit. Auch für Schwerbehinderte gibt es Befreiungen, die Sie bitte gegebenenfalls bei uns erfragen.
Aus den nachfolgenden Tabellen können Sie entnehmen, wie hoch der für Sie entstehende Kurbeitrag ist. Da die Festsetzung der Kurabgabe der Gemeinde obliegt, übernehmen wir für die Angaben keine Gewähr.
Die Kurabgabe erheben wir von Ihnen mit der Buchungsbestätigung. Nach Zahlung übersenden wir Ihnen die Kurkarte per E-Mail als PDF-Datei.